Weitere technische Eigenschaften: · L-Wert: 18dB · Eigenschaft: wiederverwendbar · M-Wert: 20dB · H-Wert: 27dB · passend für: 4000 370 316 Gehörschutz wird nach der neuen PSA-Verordnung unter Kategorie III (tödliche bzw. irreversible Schäden) geführt. Vor der ersten Benutzung, und danach einmal jährlich, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die herrschende Lärmgefährdung zu informieren sowie über geeignete Schutzmaßnahmen zu unterweisen.