für Transporte mit überstehender Ladung, z. B. Holztransporte
gemäß § 22 der StVO müssen alle überstehenden Lasten, die länger als 1 m ab Rückstrahler sind, mit einer roten Warnflagge gekennzeichnet werden
warnt vor potentiellen Gefahren der überhängenden Last
aus umweltfreundlicher und wetterfester PE-Folie
mit doppelt eingeschweißtem Runddrahtbügel um ein Zusammenklappen zu verhindern
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Hinweis: Warnflaggen mit individuellem Aufdruck ab ca. 250 Stück auf Anfrage erhältlich. Das Produkt wird auf Basis der von Ihnen übermittelten Druckvorlage produziert. Für in der Vorlage enthaltene Fehler können wir keine Haftung übernehmen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne einen Korrekturabzug (Art. 41514 - siehe Zubehör) zur Freigabe, für den eine Bearbeitungsgebühr anfällt.