die GGVS / ADR verlangt, dass jedes Versandstück deutlich und dauerhaft mit der Kennzeichnungsnummer des Gutes versehen ist, die auch dem Beförderungspapier entspricht
Hinweis Produktbilder: Die abgebildete Ware ist beispielhaft zu verstehen und stellt keine verbindliche Produkteigenschaft dar. Bitte beachten Sie die Textbeschreibung.